AGB


§1 – Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen


(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Annkatrin Speer Photography, nachfolgend „Fotografin“ genannt, und dem Vertragspartner, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, zur Durchführung der gebuchten fotografischen Leistungen, wie z. B. Shootings, Reportagen, Bildbearbeitung oder sonstige Bilddienstleistungen (nachfolgend „Leistung“ oder „Veranstaltung“ genannt).

(2) Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Es gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Fotografin deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


§ 2 – Vertragsabschluss und Leistungsumfang


(1) Angebote der Fotografin, die nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten, sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Buchung bietet der Auftraggeber der Fotografin verbindlich den Abschluss eines Vertrags über die Durchführung eines Fotoshootings bzw. einer fotografischen Dienstleistung an. Die Buchung kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder persönlich erfolgen. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme (Bestätigung) der Fotografin zustande.

(2) Die Buchung gilt auch für alle in der Buchung angegebenen weiteren Personen (z. B. Familienmitglieder bei einem Familienshooting). Der buchende Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für sämtliche Vertragsverpflichtungen dieser Personen wie für seine eigenen.

(3) Die Fotografin bietet Fotoshootings in den Bereichen Neugeborene, Babybauch, Paare, Familien und Festlichkeiten an. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Buchungsbestätigung.  

Ein konkreter Erfolg im Sinne bestimmter Bildaussagen, Posen, Stimmungen oder Ergebnisse, die der Auftraggeber möglicherweise subjektiv erwartet, wird nicht geschuldet. Im Übrigen gilt hinsichtlich der Auswahl, Bearbeitung und Bereitstellung der Bilder § 5.

(4) Die Fotografin behält sich vor, bei unvorhergesehenen Umständen (z. B. Krankheit, höherer Gewalt oder Wetterbedingungen bei Outdoor-Shootings) Terminänderungen vorzunehmen oder eine geeignete Ersatzlösung anzubieten. Programm- und Ablaufänderungen während eines Shootings bleiben vorbehalten, sofern diese aus künstlerischen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen notwendig erscheinen.

(5) Für die Leistungserbringung der Fotografin sind aufgrund der Vertragsnatur stets Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers erforderlich. Dies umfasst insbesondere die Mitwirkung bei Posen und Motiven, die die Fotografin im Rahmen des Shootings vorschlägt. Bei der Fotografie von Neugeborenen und Kindern umfasst die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers auch, die Mitwirkung der Neugeborenen und Kinder sicherzustellen.

(6) Kommt der Auftraggeber durch seine unterlassene oder unzureichende Mitwirkung in Verzug der Annahme, ist die Fotografin berechtigt, nach Ablauf einer ausdrücklich unter Androhung der Rechtsfolgen erklärten angemessenen Frist, den Vertrag hinsichtlich der noch offenen Leistung zu kündigen. Die Erklärung einer Frist ist entbehrlich, wenn ein Leistungszeitraum vereinbart ist. Die offene Leistung umfasst nicht die Bearbeitung und Bereitstellung der Bilder, sondern die Unterschreitung der vereinbarten Anzahl an Bildern, nach der Auswahl gemäß des künstlerischen Ermessens der Fotografin. Die Fotografin ist berechtigt die vereinbarte volle Vergütung zu verlangen, wenn eine vollständige Leistungserbringung innerhalb der Zeit des Annahmeverzugs üblicherweise möglich gewesen wäre. Die Fotografin lässt sich jedoch dasjenige anrechnen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.  Eine Haftung aufgrund schuldhafter Pflichtverletzung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt hiervon unberührt.


§ 3 – Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).

(2) Die Bezahlung erfolgt per Überweisung innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Paketpreises (exklusive etwaiger Reisekosten und Spesen) fällig. Der Auftraggeber erhält hierfür eine gesonderte Rechnung, die innerhalb von sieben Tagen zu begleichen ist.

(4) Der Restbetrag – einschließlich eventuell angefallener Reisekosten und Spesen – ist nach Durchführung des Shootings und Erhalt der Abschlussrechnung zur Zahlung fällig.

(5) Die Auftraggeber wählen bei der Buchung zwischen zwei Preismodellen:

• einem günstigeren Preis inklusive Einwilligung zur Veröffentlichung ausgewählter Bilder durch die Fotografin zu Werbezwecken (Website, Social Media etc.),

• oder einem höheren Preis ohne Veröffentlichungsrecht, bei dem keine Bilder zur Eigenwerbung verwendet werden.


§ 4 – Stornierungsbedingungen

(1) Eine kostenfreie Stornierung des vereinbarten Termins ist bis spätestens 45 Tage vor dem Shooting-Termin möglich.

Bei einer späteren Stornierung fallen folgende Ausfallpauschalen an:

• 44 bis 30 Tage vor dem Termin: 25 % des vereinbarten Gesamtpreises

• 29 bis 15 Tage vor dem Termin: 35 % des vereinbarten Gesamtpreises

• 14 bis 3 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises

• 2 Tage bis weniger als 24 Stunden vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Gesamtpreises

• Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises

(2) Bereits geleistete Anzahlungen werden im Rahmen der Ausfallpauschale verrechnet.

(3) Sollte die Fotografin krankheitsbedingt oder aus Gründen höherer Gewalt den Termin nicht wahrnehmen können, wird ein Ersatztermin angeboten.

(4) Für Hochzeitsreportagen gelten die im individuellen Vertrag festgelegten Stornierungs- und Verschiebungsbedingungen, welche von den allgemeinen Stornierungsbedingungen für sonstige Shootings abweichen können.

(5) Die Bedingungen für Stornierung und Terminverschiebung sind in der jeweiligen Vertragsanlage geregelt und werden Bestandteil des Vertrags.


§ 5 – Auswahl, Bearbeitung und Bereitstellung der Bilder


(1) Die Bilder werden dem Auftraggeber in einer passwortgeschützten Online-Galerie zur Verfügung gestellt. Der Download der Bilder ist erst nach vollständiger Begleichung der Schlussrechnung möglich.

(2) Die Auswahl und Bearbeitung der Bilder erfolgt ausschließlich nach dem künstlerischen Ermessen der Fotografin. Die Bearbeitung erfolgt im typischen Bildstil der Fotografin, der den Auftraggebern vorab durch Beispielbilder bekannt ist.

(3) Ein Anspruch auf Einsicht oder Herausgabe aller während des Shootings entstandenen Bilder besteht nicht. Ebenso werden weder unbearbeitete JPEGs noch RAW-Dateien herausgegeben oder verkauft.

(4) Zusätzliche Bilddateien, die über das im Paket enthaltene Kontingent hinaus gewünscht werden, können im Anschluss gegen Aufpreis erworben werden. Dies muss schriftlich vereinbart und separat bestätigt werden.

(5) Die nachträgliche Bearbeitung der gelieferten Bilder durch den Auftraggeber oder durch Dritte – insbesondere durch Filter, farbliche Veränderungen oder Beschnitt – ist nicht gestattet, sofern die Bilder anschließend veröffentlicht werden (z. B. in sozialen Netzwerken, auf Websites oder in Druckprodukten). Eine Veröffentlichung ist ausschließlich im gelieferten Bearbeitungszustand zulässig und muss stets unter Nennung der Fotografin erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.


§ 5 – Veranstaltungsorte und Persönlichkeitsrechte


(1) Die Auswahl und Nutzung des Veranstaltungsortes liegt in der Verantwortung der Auftraggeber. Mit der Buchung bestätigen die Auftraggeber, dass sämtliche erforderlichen Genehmigungen zur Durchführung des Fotoshootings oder zur fotografischen Begleitung einer Feierlichkeit am jeweiligen Ort vorliegen. Die Fotografin handelt in gutem Glauben, dass diese Genehmigungen rechtzeitig eingeholt wurden.

(2) Die Auftraggeber versichern außerdem, dass alle anwesenden Personen bei einer Veranstaltung oder Feierlichkeit über die fotografische Begleitung informiert wurden und mit der Aufnahme im Rahmen des vereinbarten Auftrags einverstanden sind. Für die Einholung entsprechender Zustimmungen Dritter sind ausschließlich die Auftraggeber verantwortlich.

Sollten einzelne Personen nicht fotografiert werden dürfen, ist dies der Fotografin spätestens zu Beginn der Veranstaltung ausdrücklich mitzuteilen. Eine nachträgliche Entfernung von bereits angefertigten Bildern kann nicht garantiert werden.


§ 6 – Urheberrecht, Nutzungsrechte und Veröffentlichungsrechte


(1) Die Fotografin bleibt Urheberin sämtlicher Bilder gemäß § 7 UrhG. Auftraggeber erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur privaten Nutzung. Das Nutzungsrecht geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars an die Auftraggeber über.

(2) Eine kommerzielle Nutzung der Bilder (z. B. für Werbung, Verkauf, Veröffentlichungen durch Unternehmen etc.) ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Fotografin gestattet. Die Bearbeitung der Bilder durch Dritte sowie die Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.

Bei einer Veröffentlichung der Bilder im Internet (z. B. auf Social Media oder privaten Websites) ist die Fotografin namentlich zu nennen und/oder zu verlinken. Bei Veröffentlichungen in Printmedien ist ein entsprechender Hinweis auf die Fotografin ebenfalls erforderlich.

(3) Die Fotografin darf Bilder zur Eigenwerbung (Website, Social Media, Ausstellungen, Print etc.) verwenden, sofern die Auftraggeber dem vorab ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Eine Veröffentlichung erfolgt niemals ohne Einwilligung. Mit der Einwilligung gestatten die Auftraggeber der Fotografin, das entstandene Bildmaterial zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und für eigene Werbezwecke zu nutzen. Dies schließt insbesondere die Nutzung in digitaler Form auf der Website der Fotografin, in sozialen Netzwerken, in Printmedien sowie für sonstige werbliche Zwecke ein. Eine namentliche Nennung der abgebildeten Personen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Absprache und Einwilligung der betreffenden Personen bzw. ihrer Erziehungsberechtigten.


§ 7 – Lieferung der Bilder


Die Auswahl und Bearbeitung der Bilder erfolgt ausschließlich durch die Fotografin. Die Bilder werden den Auftraggebern in der Regel innerhalb von ca. vier Wochen über eine passwortgeschützte Online-Galerie zur Verfügung gestellt. Die Galerie ist für mindestens vier Wochen online verfügbar. Ein Download-Link wird bereitgestellt.


§ 8 – Archivierung der Bilddaten


Die Fotografin ist berechtigt, die entstandenen Bilddaten zum Zwecke der Archivierung, Nachbestellung durch die Auftraggeber sowie zur Sicherstellung ihrer beruflichen Tätigkeit dauerhaft zu speichern. Die Archivierung erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Eine Weitergabe der Bilddaten an Dritte erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Zustimmung der Auftraggeber oder aus gesetzlichen Gründen. Die Auftraggeber haben keinen Anspruch auf dauerhafte Speicherung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.


§ 9 – Fahrtkostenpauschale


Die angegebenen Shootingpreise beinhalten eine Anfahrt von bis zu 20 km (einfache Strecke) ab dem Standort der Fotografin. Für jeden weiteren Kilometer über diese Distanz hinaus wird eine Fahrtkostenpauschale von 0,75 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) berechnet. Die Ermittlung der Entfernung erfolgt anhand der kürzesten Route gemäß Google Maps. Bei längeren Anfahrten oder besonderem organisatorischen Aufwand kann vorab eine individuelle Vereinbarung getroffen werden.


§ 10 – Haftung und Haftungsausschluss


(1) Die Fotografin haftet für eine schuldhafte Verletzung ihrer wesentlichen Vertragspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die den typischen Vertragszweck prägen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit der Fotografin weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haften sie allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. In allen übrigen Fällen haftet die Fotografin, soweit keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt, ausschließlich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Für technische Störungen, höhere Gewalt oder den Verlust von Daten nach Auslieferung der Bilder wird keine Haftung übernommen. Ebenso haftet die Fotografin nicht für Schäden, die durch fehlerhafte Downloadvorgänge oder unsachgemäßen Umgang mit dem gelieferten Bildmaterial entstehen.

(2) Die Übergabe der Bilder erfolgt in der Regel digital über eine passwortgeschützte Online-Galerie oder einen entsprechenden Download-Link. Die Auftraggeber sind verpflichtet, die Daten nach Erhalt zeitnah zu sichern. Für die dauerhafte Verfügbarkeit der Online-Galerie übernimmt die Fotografin keine Gewähr.

(3) Zur Vertragserfüllung ist die Fotografin berechtigt, externe Dienstleister wie Fotobuchhersteller, Druckereien oder Labore mit der Weiterverarbeitung der Bilder zu beauftragen. Eine Haftung für etwaige Fehler oder Verzögerungen seitens dieser Dienstleister wird ausgeschlossen. Die Auswahl dieser Dienstleister erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.

(4) Sollte die Fotografin aufgrund besonderer Umstände (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) den vereinbarten Fototermin nicht wahrnehmen können, wird keine Haftung für daraus resultierende Schäden übernommen. Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines Ersatzfotografen besteht nicht. Die Fotografin wird jedoch nach bestem Wissen und Gewissen versuchen, einen adäquaten Ersatz zu vermitteln.

(5) Bereits geleistete Zahlungen werden im Falle eines Ausfalls der Fotografin vollständig zurückerstattet, sofern keine Teilleistungen erbracht wurden. Bei bereits erbrachten Leistungen erfolgt eine anteilige Rückerstattung entsprechend dem Leistungsumfang.

(6) Die Fotografin haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Postsendungen, sofern diese nicht ausdrücklich als versicherter Versand beauftragt wurden. Wünscht der Auftraggeber einen versicherten Versand, ein Einschreiben, besonderes Verpackungsmaterial oder ähnliche Zusatzleistungen, trägt er die daraus entstehenden Mehrkosten.


§ 11 – Datenschutz


Die im Rahmen der Auftragserfüllung erhobenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten) werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung sowie

zur Kundenkommunikation verwendet. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website.


§ 12 – Sonstige Bestimmungen


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.


Stand dieser AGB: 9. Oktober 2025